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   RG, 08.11.1918 - Rep. VII. 132/18   

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RG, 08.11.1918 - Rep. VII. 132/18 (https://dejure.org/1918,6)
RG, Entscheidung vom 08.11.1918 - Rep. VII. 132/18 (https://dejure.org/1918,6)
RG, Entscheidung vom 08. November 1918 - Rep. VII. 132/18 (https://dejure.org/1918,6)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Vermietung von Wohnungen durch den Eigentümer eines Hauses als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Nr. 1 BGB. angesehen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung im Sinne eines Gewerbebetriebes nach § 191 Nr. 1 Bundesgesetzbuch (BGB) a.F.

  • opinioiuris.de

    Vermietung von Wohnungen als Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.04.1963 - VII ZR 37/62
    richtete berufsmäßige Geschäftsbetrieb zu verstehen (vgl« Uo3o BGHZ 33, 321, 324 ff; RGZ 74, 150; RG DR 1940, 161 > Erbaut ein Eigentümger ein oder mehrere Häuser, um darin geschaffene Wohnungen oder Läden gewinnbringend zu vermieten, so sind die für den Bau bewirkten Leistungen der Handwerker in aller Regel nicht für den Gewerbebetrieb des Bauherrn bestimmt« Denn die Errichtung von Wohn- oder Geschäftshäusern durch den Eigentümer, um sie ganz oder geteilt zu vermieten, ist nach allgemeiner Verkehrsanschauung kein auf Gewinn gerichteter berufsmäßiger Betrieb des Vermieters, sondern eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück (RGZ 94, 162 f)« Im Vordergrund steht die gewinnbringende Nutzung des im Bau angelegten Kapitals«.

    Ob das Vermieten von Wohnungen und Geschäftsräumen durch den Eigentümer anders zu beurteilen ist, wenn dieser beabsichtigt, sich aus der Vermietung eine auf Ge-' winn gerichtete, dauernde, berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen (RGZ 74, 150; 94, 162 f; Staudinger-Going aaO Anm« 18; RGRK BGB aaO Anm« 13), bedarf keiner näheren Untersuchung« Für das Vorliegen derartiger besonderer Umstände hat die - hierfür beweispflichtige (Enneccerus- Nipperdey Allg« Teil 15«Auflo § 233 I t, So 1409; Erman aaO BGB 3o Aufl« Anm« 3 c ) - Klägerin in den Tatsacheninstanzen nichts dargetän« Vielmehr hat der Beklagte ohne ihren Widerspruch vorgebracht er habe das Haus str« erbaut, um daraus eine Versorgung für sein Alter zu haben«.

  • BayObLG, 10.10.1978 - BReg. 2 Z 61/77

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Vermietung; Wohnung; Hausordnung;

    Nach dieser wird die Vermietung von Wohnungen durch den Hauseigentümer, obschon diesem daraus eine Einnahmequelle entsteht, in der Regel nicht als Gewerbe angesehen, weil es sich in solchen Fällen gewöhnlich nicht um eine selbständige Tätigkeit des Vermieters, sondern lediglich um eine in den Rahmen der Ausübung seiner Eigentümerrechte fallende allgemein übliche Ausnützung des Eigentums handelt, wobei die hierzu erforderliche persönliche Tätigkeit des Eigentümers als ganz unerheblich völlig in den Hintergrund tritt (RGZ 94, 162/163; BGH NJW 1968, 1962 mit Nachw.).
  • BGH, 25.11.1957 - III ZR 86/56

    Rechtsmittel

    Denn auch die Vermietung von Wohnungen kann im Einzelfall eine auf Gewinn gerichtete selbständige Tätigkeit des Vermieters darstellen und damit die Merkmale eines Gewerbebetriebes erfüllen (RGZ 94, 162).
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